Umwelt- und Betriebsanlagenrecht

Über die Jahre hat sich das Umweltrecht zu einem zentralen Bereich unserer Tätigkeit entwickelt. Beginnend mit dem Engagement in der Zivilgesellschaft aus Überzeugung, zählt das Umweltrecht heute zum festen Bestandteil unseres anwaltlichen Repertoires. Wir sind im internationalen wie im österreichischen Recht daheim, auch die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen wie „Fit for 55“, die Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Klimaschutz oder im Bereich Taxonomie sind uns vertraut.

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Bürger und Gemeinden in umweltrechtlichen Verfahren, sei es nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach den Materiengesetzen wie etwa der Gewerbeordnung, dem Wasserrechtsgesetz, dem Abfallwirtschaftsgesetz oder dem Mineralrohstoffgesetz. Unsere Expertise reicht von Infrastrukturvorhaben (Linieninfrastruktur und Luftfahrt) bis hin zur Sanierung ehemaliger Betriebsanlagen von Handwerk und Industrie.

Wir beraten Bürger und ihre Initiativen auch bei Fragen der Umweltinformation, im Bereich des Immissionsschutzes (Luftschadstoffe und Lärm) sowie im zivilrechtlichen Umwelt- und Nachbarrecht.

Wir legen Wert darauf, dass die Interessen des projektwerbenden Unternehmens im Einklang mit den Interessen des Umweltschutzes umgesetzt werden können – Nur nachhaltiges, verantwortungsbewusstes Wirtschaften kann langfristig wirtschaftliche Prosperität sichern. Umwelt und Wirtschaft sind keine Gegensätze.