Vertretung vor (staatlichen) Gerichten und Behörden
Wir vertreten in Verfahren vor sämtlichen österreichischen Behörden und ordentlichen Gerichten ebenso wie vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten der Länder sowie den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof). Wir agieren für unsere Mandanten nicht nur in Einzelverfahren, sondern koordinieren und führen auch (inter-)nationale Parallelverfahren an unterschiedlichen Foren, die sich aus einem Themenkomplex ergeben können. Wir haben daher langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im europäischen Ausland, wenn nötig in Abstimmung mit unseren Kooperationsanwälten vor Ort, ebenso wie mit Verfahren vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Wir beraten eingehend zu Erfolgsaussichten, Risikovermeidung sowie den Kosten der Prozessführung, den Möglichkeiten des Kostenersatzes und suchen – wo möglich und sinnvoll – die konsensuale Beilegung eines Streits.
In Wirtschaftsstrafverfahren vertreten wir insbesondere Opfer und Privatbeteiligte.