Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
Unternehmens- und Wirtschaftsrecht zählen zum Kernbereich unserer Tätigkeit.
Im Zuge von Unternehmensgründungen beraten wir zur Wahl der geeigneten Rechtsform des Unternehmens und in allen mit der Gründung im Zusammenhang stehenden Fragen, einschließlich der Strukturierung von Unternehmensgruppen unter Einbeziehung (gegebenenfalls) ausländischer Rechtsträger, und setzen in Abstimmung mit dem Mandanten die erforderlichen Schritte zur Umsetzung.
Die täglichen Anforderungen im unternehmerischen Alltag, von der Geschäftsraummiete über Fragen im Bereich des Handelsrechtes, des Arbeitsrechts und der Mitarbeiterführung bis hin zur Erstellung komplexer grenzüberschreitender Vertragswerke, so auch Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), sind selbstverständlicher Teil dieses Aufgabenbereichs.
Wir beraten und vertreten in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, im Gewerbe- und Aufsichtsrecht, bei Fragen des Berufszugangs, anlässlich der Errichtung, des Betriebs und der Stilllegung von Betriebsanlagen, bei Subventionen und Förderungen, und unterstützen bei Verhandlungen mit Behörden – auch im Instanzenweg.
Auch Fragen der Bewältigung unternehmerischer Krisen sowie die geordnete Abwicklung (Liquidation) eines Unternehmens, aber auch umfassende Vorkehrungen zur Unternehmensnachfolge sind von unserem Tätigkeitsbereich erfasst.
Im KMU-Bereich zählt die optimale Strukturierung sowie Planung und Durchführung von Mergers & Acquisitions, die Begleitung und Beratung bei Vertragsverhandlungen, Due Diligence Überprüfungen und post-akquisitorischen Maßnahme ebenso zu unseren Aufgaben wie Umgründungen und Restrukturierungen.
Schließlich gehört auch der Schutz von Know How, von Patenten und Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechten dazu, ebenso das allgemeine Wettbewerbs- und Kartellrecht, u.a. im Zusammenhang mit Lizenzverträgen, Unternehmenszusammenschlüssen, Technologietransfervereinbarungen, Franchise und anderen Vertriebsformen und -bindungen nach österreichischem und europäischem Recht.